Zerspanung Edelstahl wissenswertes
- von Alexander Fauth
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- 18 Jan., 2017
Die übliche Definition, ein Edelstahl sei ein „chemisch besonders reiner“, „rostfreier“ oder „nichtrostender“ Stahl, ist ungenau bzw. falsch.

Ein Edelstahl muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nichtrostenden Stahls entsprechen. Trotzdem werden im Alltag häufig nur rostfreie Stähle als Edelstähle bezeichnet. Ebenso muss ein rostfreier Stahl nicht unbedingt auch ein Edelstahl sein. Der Anteil der Legierungsbestandteile der verschiedenen Sorten Edelstahl (niedrig- oder hochlegiert) ist jedoch genauestens festgelegt.
Als Edelstahl (nach EN 10020) bezeichnet man legierte oder unlegierte Stähle mit besonderem Reinheitsgrad, z.B.: Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sogenannte Eisenbegleiter) 0,025 % nicht überschreitet.
Zu den Edelstählen zählen z. B: hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie Aluminium und Silizium aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.
Die Stahlgruppennummern für Edelstähle nach EN 10027-2 kennen folgende Bezeichnungen:
10 bis 19 – unlegierte Edelstähle
20 bis 89 – legierte Edelstähle
Legierte Edelstähle [Bearbeiten]
Die weitaus häufigsten Legierungskomponenten sind:
Chrom (Cr) für Chromstahl
Chrom und Nickel (Ni) für Chromnickelstahl
Molybdän (Mo) für Molybdänstahl, mit Cr Chrom-Molybdänstahl, auch mit Ni
Titan (Ti), mit Cr und Ni für Titanstahl
Niob (Nb)
daneben gibt es etliche Spezialstähle mit weiteren Komponenten
Beispiel: X5CrNi18-10, Werkstoff-Nr. 1.4301
Die Zahl 43 steht laut Norm für „nichtrostend, mit >2,5 % Ni, ohne Mo, Nb und Ti. Entgegen der alten deutschen DIN-Schreibweise erfolgt diese Stahlbezeichnung nach EN ohne Leerstellen.
Als hochlegiert gilt ein Stahl dann, wenn der Massenanteil eines seiner Legierungselemente mehr als 5 % beträgt.
Für die Verarbeitung hochlegierter Stähle sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, da sowohl eingeatmete Schleifstäube als auch der Schweißrauch Krebs erregen können. Der beim Schleifen entstehende Staub kann die Atmungsorgane reizen.
(Quelle: Wikipedia)