Wackershauser Zerspanung GmbH
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| Zerspanung Edelstahl wissenswertes |
| Montag, den 20. Dezember 2010 um 14:49 Uhr | |
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Als Edelstahl (nach EN 10020) bezeichnet man legierte oder unlegierte Stähle mit besonderem Reinheitsgrad, z.B.: Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sogenannte Eisenbegleiter) 0,025 % nicht überschreitet.
Zu den Edelstählen zählen z. B: hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie Aluminium und Silizium aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind. Die Stahlgruppennummern für Edelstähle nach EN 10027-2 kennen folgende Bezeichnungen: 10 bis 19 – unlegierte Edelstähle 20 bis 89 – legierte Edelstähle Legierte Edelstähle [Bearbeiten] Die weitaus häufigsten Legierungskomponenten sind: Chrom (Cr) für Chromstahl Chrom und Nickel (Ni) für Chromnickelstahl Molybdän (Mo) für Molybdänstahl, mit Cr Chrom-Molybdänstahl, auch mit Ni Titan (Ti), mit Cr und Ni für Titanstahl Niob (Nb) daneben gibt es etliche Spezialstähle mit weiteren Komponenten Beispiel: X5CrNi18-10, Werkstoff-Nr. 1.4301 Die Zahl 43 steht laut Norm für „nichtrostend, mit >2,5 % Ni, ohne Mo, Nb und Ti. Entgegen der alten deutschen DIN-Schreibweise erfolgt diese Stahlbezeichnung nach EN ohne Leerstellen. Als hochlegiert gilt ein Stahl dann, wenn der Massenanteil eines seiner Legierungselemente mehr als 5 % beträgt. Für die Verarbeitung hochlegierter Stähle sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, da sowohl eingeatmete Schleifstäube als auch der Schweißrauch Krebs erregen können. Der beim Schleifen entstehende Staub kann die Atmungsorgane reizen. (Quelle: Wikipedia)
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